Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Verkaufs- und Zahlungsbedingungen


1. Allgemeines, Geltungsbereich

Für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit der Kaiser & Co. Natursteine GmbH gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung. Die Kaiser & Co. Natursteine GmbH erkennt abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen ihrer Kunden oder sonstiger Dritter nicht an. Mit der Inanspruchnahme der Leistungen der Kaiser & Co. Natursteine GmbH werden die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

2. Angebot, Vertragsschluss

2.1 Die Unterlagen (Prospekte, Kataloge etc.) der Kaiser & Co. Natursteine GmbH sind keine Angebote im Sinne des § 145 BGB, sondern stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung dar.

2.2 Auf Anfrage erhält der Kunde ein Angebot von der Kaiser & Co. Natursteine GmbH. Die Angebote der Kaiser & Co. Natursteine GmbH sind freibleibend und erfolgen unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit sowie auf der Grundlage der der Kaiser & Co. Natursteine GmbH von dem Kunden zur Verfügung gestellten Kalkulationsunterlagen (Zeichnungen, Maßangaben etc.); eine Änderung dieser Unterlagen führt auch zu einer Änderung des Angebotes.

2.3 Sobald der Kunde das Angebot unterschrieben an die Kaiser & Co. Natursteine GmbH zurück gesandt hat und das unterschriebene Angebot bei der Kaiser & Co. Natursteine GmbH eingegangen ist, ist der Vertrag unter der Bedingung der Möglichkeit der Lieferung für die Kaiser Natursteine GmbH & Co. KG zustande gekommen.

3. Muster

Muster zeigen nur allgemeine Farben und Strukturen des Steins und zeigen nur das annähernde allgemeine Aussehen des Steins und sind daher unverbindlich. Die Kaiser & Co. Natursteine GmbH übernimmt daher keine Haftung für die bei einem Naturprodukt wie Stein möglichen Farbunterschiede, Trübungen, Aderungen etc. sowie Poren, offene Stellen, Einsprengungen, Risse, Quarzadern usw.

4. Material und Lieferumfang

4.1 Das Gestein wird in Gefüge und Farbe möglichst zusammenpassend ausgewählt. Die bei einem Naturprodukt wie Stein möglichen Abweichungen in Farbe und Körnung sowie, Trübungen, Aderungen, Poren, offene Stellen, Einsprengungen, Risse, Quarzadern usw. sind keine Fehler des Werkstoffes sondern Naturgebilde und berechtigten daher nicht zu Beanstandungen und begründen keine Minderungen des Wertes.

4.2 Fach- und sachgerechte Kittungen, Verklammerungen, Vierungen und Verdoppelungen bilden bei vielen Naturgesteinen einen wesentlichen und erforderlichen Bestandteil werkgerechter Bearbeitung und berechtigen daher nicht zu Beanstanden und begründen keine Minderung des Wertes.

4.3 Maßgebend für den Umfang und die Beschaffenheit der Lieferung ist der Vertrag. Geringfügige Abweichungen, die die Passgenauigkeit und das richtige Verhältnis nicht stören, berechtigen ebenfalls nicht zu Beanstanden und begründen keine Minderung des Wertes.

5. Preise

5.1 Für sämtliche Leistungen der Kaiser & Co. Natursteine GmbH gelten grundsätzlich die in dem Angebot angegebenen Preise und die tatsächlich gelieferten Mengen. Alle Preisangaben sind Nettopreise, die die derzeit gültige Mehrwertsteuer von 19 % nicht enthalten; diese wird zusätzlich berechnet. Es sind stets die angebotenen Einzelpreise maßgebend, auch wenn das Angebot einen Gesamtpreis ausweist.

5.2 Die Preise enthalten nicht etwaig anfallende Nebenkosten, die im Rahmen des Auftrages anfallen.

5.3 Preise der Lieferung an eine von dem Vertragspartner angegeben Anschrift gelten bei normal befahrbaren Straßen und Baustellen und unverzüglicher Entladung, d.h. bis spätestens 30 Minuten nach der Ankunft an der vom Vertragspartner angegebenen Anschrift.

5.4 Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.

6. Lieferung

6.1 Angegebene Lieferzeiten/Liefertermine sind unverbindlich und beginnen erst nach Klarstellung des Bestellung/des Auftrags. Die Kaiser & Co. Natursteine GmbH haftet daher nicht für Schäden die durch Nichteinhaltung der Lieferzeiten/Liefertermine entstehen.

6.2 Ereignisse Höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Mangel an Arbeitskräften, Fahrzeugschäden, Streiks, gleichgültig aus welchem Grund,

Verkehrsstörungen und -beschränkungen, öffentliche Unruhen, Krieg, Mobilmachung und andere unabwendbare Ereignisse, die bei der Kaiser & Co. Natursteine GmbH oder ihren Lieferanten eintreten sowie von der Kaiser & Co. Natursteine GmbH nicht zu vertretendes Unvermögen zu Lieferung, befreien die Kaiser & Co. Natursteine GmbH im Umfang und für die Dauer ihrer Auswirkung von der Lieferverpflichtung.

6.3 Die Auslieferung erfolgt ab Lager/Werk. Wünscht der Vertragspartner eine Anlieferung an eine von ihm angegebene Anschrift, so erfolgt der Versand – auch bei Transport durch eigene Fahrzeuge der Kaiser & Co. Natursteine GmbH oder eine von dieser beauftragten Spedition – auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners. Bei der Anlieferung auch Wunsch des Vertragspartners gilt die Verladung im Lager/Werk als Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Für die Berechnung ist die bei der Verladung im Lager/ Werk festgestellte Menge maßgebend.

6.4 Bei Anlieferung auf Wunsch des Vertragspartners an eine von dem Vertragspartner angegebene Anschrift, ist Voraussetzung eine frei befahrbare Anfuhrstraße. Eine frei befahrbare Anfuhrstraße in diesem Sinne ist eine Straße, die mit einem beladenen schweren Lastzug ungehindert befahren werden kann. Bei Glätte, Eis und Schneefall sind entstandene Mehrkosten vom Vertragspartner zu zahlen.

6.5 Bei Anlieferung auf Wunsch des Vertragspartners an eine von dem Vertragspartner angegebene Anschrift, hat der Vertragspartner dafür Sorge zu tragen, dass das Transportfahrzeug unverzüglich, längstens innerhalb von 30 Minuten ab Ankunft, entladen wird. Die Kaiser & Co. Natursteine GmbH ist berechtigt,für darüberhinausgehende Wartezeiten eine angemessene Vergütung zu berechnen.

7. Gewährleistung

7.1.Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind Kaiser unverzüglich anzuzeigen.

7.2 Ist der Kauf für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft, so hat der Kunde die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch Kaiser, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen Kaiser unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss dieser unverzüglich nach der Entdeckung angezeigt werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.

7.3. Im Falle eines Mangels steht der Kaiser & Co. Natursteine GmbH das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung (Neuleistung) zu. Der Kaiser & Co. Natursteine GmbH ist für die Nacherfüllung mindestens eine Frist von zwei Wochen einzuräumen. Ist die Lieferung nachzubessern, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Vertragspartner das Recht zu, zu mindern oder – wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist – nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Die Anwendung der §§ 445a, 445b, 478 BGB“ (Rückgriffsanspruch des Verkäufers) bleibt unberührt. Unberührt bleibt auch das Recht des Auftraggebers, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz zu verlangen.

7.4.Die Mängelansprüche eines Käufers verjähren gem. § 438 Abs. 1, Nr. 3 und Abs. 2 BGB in 2 Jahren (24 Monaten) ab Übergabe/Ablieferung der Kaufsache bzw. gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 1. BGB, für den Fall, dass auf die Lieferung einer Küchenarbeitsplatte ausnahmsweise Werkvertragsrecht Anwendung finden sollte, in 2 Jahren (24 Monaten) ab Abnahme.

8. Zahlung

8.1 Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des anfallenden Preises fällig und umgehend zu entrichten.

8.2 Die Restvergütung ist innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum der Schlussrechnung fällig.

8.3 Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Kaiser & Co. Natursteine GmbH über den Rechnungsbetrag verfügen kann.


9. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zum Ausgleich aller Forderungen im Zusammenhang mit der Lieferung Eigentum der Kaiser & Co. Natursteine GmbH.

10. Rücktritt

Die Kaiser & Co. Natursteine GmbH ist berechtigt, jederzeit von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Leistung unmöglich wird oder der Vertragspartner eine der ihm nach diesen Vertragsbestimmungen obliegenden Pflichten verletzt, insbesondere die Anzahlung nicht leistet.

11. Haftungsbeschränkung

11.1 Bei Unmöglichkeit der Leistung oder aufgrund vertraglicher Pflichtverletzungen sowie Delikt sind Schadensersatzansprüche sowohl gegen die Kaiser & Co. Natursteine GmbH als auch gegen deren Verrichtungs- bzw. Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.

11.2 Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Kaiser & Co. Natursteine GmbH oder deren Verrichtungs- bzw. Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Personenschäden.

12. Rechtswahl, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen

12.1 Auf die mit der Kaiser & Co. Natursteine GmbH zustande gekommenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechtes (CISG) Anwendung.

12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Offenbach, soweit der Vertragspartner Kaufmann ist.

12.3 Änderungen und Ergänzungen zu dem geschlossenen Vertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel selbst.

12.4 Für den Fall, dass eine der Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen davon unberührt.


Mühlheim am Main, 01.02.2024